Steuerberatung
Ob gewerblich, freiberuflich oder Privatperson, Sie alle wollen einen starken und zuverlässigen Partner, der Ihre steuerlichen Belange, Anfragen und Abschlüsse optimiert. Während Sie sich auf das Tagesgeschäft konzentrieren übernimmt die ARGUS diese sehr komplexen und zeitaufwendigen Prozesse für Sie!
Steuererklärung
Soweit Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens fünf Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder des Zeitpunktes abzugeben. Selbstständige sind seit 1. Januar 2009 zur Abgabe der Steuerklärung auf elektronischem Weg verpflichtet (Steuerbürokratieabbaugesetz). Der Steuerpflichtige hat in der Steuererklärung die Steuer selbst zu berechnen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist (Steueranmeldung).
Lohnbuchhaltung
Die betriebliche Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist besonders für kleine und mittelständische Unternehmen sehr zeitaufwendig. Wir übernehmen gerne die regelmäßige Pflege von Personalstammdaten und die Führung der Jahreslohnkonten Ihres Unternehmens. Um die gesetzlich vorgeschriebene Meldeerfordernisse kümmern wir uns in Ihrem Namen!
Betriebswirtschaftliche Beratung und Planung
Wir betreuen Sie von Anfang an – beginnend bei der fachlichen Planung und Erstellung von Businessplänen bei Ihrer Unternehmensgründung, über Ihre Bilanzplanung (Gewinn u. Verlust) und Rentabilitätsberechnung bis hin zur Vorbereitung von Kreditgesprächen mit Banken!
Steuerrecht
Wir übernehmen die Begleitung bei der steuerlichen Außenprüfung sowie im Einspruchsverfahren und bei Finanzgerichtsprozessen. Zudem übernehmen wir gerne die Beratung bei Ihrer individuellen Gestaltung steuerlicher und außersteuerlicher Interessen.